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Sie haben einen PKW, LKW, KOM oder Nutzfahrzeug mit Dieselmotor, Ottomotor oder Gasantrieb und benötigen eine Feinstaubplakette? Bei der VÜK erhalten Sie die Plakette gegen Vorlage Ihres Fahrzeugscheins.
Wer mit dem Auto uneingeschränkt in Deutschland unterwegs sein möchte, der benötigt eine Feinstaubplakette. Seit dem 01.03.2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft. Seitdem gibt es auch die Umweltzonen-Verkehrszeichen, die ein Fahrverbot für Fahrzeuge signalisieren, die nicht die auf dem Zusatzschild angezeigte(n) Plakette(n) führen. Die Umweltzonen sollen helfen, um in Städten, Ballungsräumen und an viel befahrenen Straßen die gesundheitsschädlichen Feinstaubemissionen zu senken.
Die Plaketten sind entsprechend der Schadstoffgruppe in drei Farben unterteilt: 2-rot, 3-gelb, 4-grün.
Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält, ergibt sich aus der im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen Emissionsklasse Ihres Fahrzeuges. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Feinstaubplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Doch nicht jedes Kraftfahrzeug braucht eine Feinstaubplakette. Ausgenommen sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Motorräder und Trikes, Oldtimer sowie Kraftfahrzeuge mit Sonderrechten (z.B. Polizei, Feuerwehr, Schwerbehindertentransporte, Katastrophenschutz).
Es gibt vielfältige Möglichkeiten zur Nachrüstung, die zu einer besseren Einstufung führen. Bei Dieselfahrzeugen z.B. ist dies eine Nachrüstung von Partikelfiltern. Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten es für Ihr Fahrzeug gibt? Wir beraten Sie gerne persönlich!
... oder zu anderen Untersuchungen? Dann rufen Sie einfach an oder besuchen Sie Ihre nächste VÜK-Prüfstelle. Sie finden uns immer in Ihrer Nähe: in 100 Partnerbetrieben in OWL oder an unseren Standorten in Minden, Bad Oeynhausen, Lage, Bielefeld-Brackwede und Kirchlengern.