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Sie haben Ihr Fahrzeug umgerüstet und fahren mit Gas? Als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation führen wir die Gasanlagenprüfung (GAP) und Gassystemeinbauprüfung (GSP) Ihres KFZ durch.
Laut gesetzlicher Vorschriften sind Sie verpflichtet, die GAP alle zwei Jahre durchführen zu lassen. Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Gasanlage bei der Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs mitprüfen. Das spart Kosten, denn HU und GAP bieten wir Ihnen zu einem Paketpreis an. Alternativ bringen Sie zur HU einfach eine Bescheinigung über die GAP mit, die per Gesetz allerdings nicht länger als 12 Monate zurückliegen darf. Wichtig zu wissen: auch nach jeder Reparatur der Gasanlage muss eine GAP gemacht werden.
Bei der Gasanlagenprüfung stellen wir fest, ob alle Bauteile vorhanden sind und den Herstellerangaben entsprechen. Zudem prüfen wir die Dichtheit aller Bauteile und testen Ihre Funktionstüchtigkeit. So erhalten Sie die Gewissheit, dass der Betrieb Ihrer Gasanlage sicher ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
... oder zu anderen Untersuchungen? Dann rufen Sie einfach an oder besuchen Sie Ihre nächste VÜK-Prüfstelle. Sie finden uns immer in Ihrer Nähe: in 100 Partnerbetrieben in OWL oder an unseren Standorten in Minden, Bad Oeynhausen, Lage, Bielefeld-Brackwede und Kirchlengern.