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Sie möchten mit Ihrem Anhänger schneller als 80 km/h fahren? Kein Problem! Die VÜK führt als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation die notwendige Begutachtung durch.
Grundsätzlich gilt für Gespanne (Zugfahrzeug plus Anhänger) Tempo 80. Wer auf Landstraßen und Autobahnen schneller unterwegs sein möchte, für den ist eine sog. „Tempo 100“- Eintragung in die Fahrzeugpapiere des Anhängers notwendig.
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 in der fünften Änderung vom 11. November 2010 besagt, dass ein Anhänger, der die „Tempo-100“- Zulassung besitzt, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren darf, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
... oder zu anderen Untersuchungen? Dann rufen Sie einfach an oder besuchen Sie Ihre nächste VÜK-Prüfstelle. Sie finden uns immer in Ihrer Nähe: in 100 Partnerbetrieben in OWL oder an unseren Standorten in Minden, Bad Oeynhausen, Lage, Bielefeld-Brackwede und Kirchlengern.